Laut Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) werden didaktisch-methodische Kompetenz, erzieherische Kompetenz, Kommunikations-, Planungs-, Beratungs- und Reflexionskompetenz unter Berücksichtigung der schul- und dienstrechtlichen Kompetenz in regelmäßigen Allgemeinen Seminaren ausgebildet.
Die Lehramtsanwärter (LAA) wählen pro Ausbildungsgang eine Anwärtervertretung. Vorrangig dient diese Institution der Mitwirkung in allen Angelegenheiten der Ausbildung. Zwischen Seminarleitung und Anwärtervertretung finden regelmäßige Beratungen statt.
Die Ausbildungsschule ist der Ort, an dem der Lehramtsanwärter den Vorbereitungsdienst in der Praxis absolviert. Sie dient der künftigen schulpraktischen Befähigung, in dem Unterricht hospitiert, unter Anleitung erteilt und selbstständig gehalten wird.
Die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) regelt alle Belange der Ausbildung. Sie ist auf den Internetseiten des Landesprüfungsamtes im TMBJS zu finden. Weitere Rechsgrundlagen sind dort verankert.
Die Fachleiter*innen führen in regelmäßigen Abständen Beratungs- bzw. Unterrichtsbesuche durch. Dadurch sollen die LAA für Lehrproben und praktische Prüfungen möglichst umfassend vorbereitet werden. Neben Hinweisen zur schriftlichen Vorbereitung, zur Durchführung von Unterricht und zu Reflexionskriterien werden mit den LAA Entwicklungsschwerpunkte fokusiert und Maßnahmen festgelegt, um die individuelle Kompetenzentwicklung der LAA zu fördern.
Der/die fachgleitende Lehrer/in (fbL) hat die Aufgabe, den/die LAA auf dem Weg zur 2.Staatsprüfung fachspezifisch beratend an der Ausbildungsschule zu begleiten. Dies involviert insbesondere die Planung, Durchführung und Reflexion von Fachunterricht.
Fachleiter*innen begleiten den Vorbereitungsdienst von LAA sowie die NQ von Seiteneionsteiger*innen in ausbildender, beratender und beurteilender Funktion. Für jedes Fach gibt es im Seminarschulverbund in der Regel eine/n FL. Der/die Fachleiter/in erteilt eigenverantwortlich auf Grundlage des Ausbildungscurriculums Fachseminare. Er/sie führt Beratungsbesuche und Lehrproben durch sowie ist Mitglied der Prüfungskommission im Fach.
Die Fachseminare befähigen Lehramtsanwärter, unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen, didaktische und methodische Problemstellungen sowie Inhalte des Unterrichts zu bewältigen. Der LAA nimmt in seinen zwei Ausbildungsfächern an Fachseminaren teil. Die Fachleiter leiten und gestalten die Fachseminare unter Berücksichtigung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den Anordnungen des TMBJS eigenverantwortlich.
Die Krankmeldung erfolgt unverzüglich telefonisch bei der Ausbildungsschule. Zudem ist es erforderlich, dass die Seminarleitung ab dem ersten Tag der Erkrankung informiert wird, wobei die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Schule im Original und an die Seminarschule in Kopie gesandt wird.
Die Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung einer Prüfung obliegt dem TMBJS (Landesprüfungsamt). Für die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung in praktischer sowie mündlicher Hinsicht beruft das Landesprüfungsamt einen Prüfungsausschuss.
Lehramtsanwärter*innen absolvieren in Thüringen einen Vorbereitungsdienst (Zweite Phase der Lehrerbildung). Sie werden auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebildet. Diese Ausbildung erfolgt laut ThürAZStPLVO im Allgemeinen Seminar, in den Fachseminaren sowie sonstigen Veranstaltungen (wie Beratungsgesprächen, Portfoliobetreuung, Trainingsseminaren, Projekten u.a.) des Seminarschulverbundes.
Lehramtsanwärter sind verpflichtet, während ihres Vorbereitungsdienstes und über die Zeit hinaus ein Portfolio zu führen sowie zu pflegen. Während ihrer Ausbildung finden regelmäßig Beratungen mit dem zuständigen Portfoliobeauftragten statt. Sie dienen vorrangig der Ermittlung des Ausbildungsstandes sowie daraus resultierender Entwicklungsschwerpunkte.
Nach ThürLbG und ThürAZStPLVO ist ein SSchV ein Verbund kooperierender Schulen zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben eines lehramtsbezogenen Studienseminars. Dieser wird durch eine m.d.W.d.G.b. Seminarleitung geführt, die in engem Kontakt mit den Schulleitungen der Kooperationsschulen steht.
Regelmäßige Trainingstage dienen der Vertiefung schul- und unterrichtsrelevanter Themenbereiche. Der Fokus liegt in der Weiterentwicklung didaktisch-methodischer Kompetenzen. Anhand von „Best Practice“ – Beispielen werden die Lehramtsanwärter befähigt, ihr Handlungsrepertoire für die Praxis zu erweitern.
Der/die Verantwortliche für Ausbildung ist ein/e Lehrer/in, der/die vor allem organisatorische und unterstützende Aufgaben im Rahmen der Lehrerbildung an der Ausbildungsschule wahrnimmt. Dieser wird vom Schulleiter mit der Begleitung von Lehramtsanwärter*innen im VD sowie Seiteneinsteiger*innen in NQ beauftragt.
Lehramtsanwärter*innen untersteht nach der ThürAZStPLVO während der Ausbildung der Dienstaufsicht des zuständigen Schulamtes. Entsprechende Fachaufsicht obliegt dem Seminarschulverbund. Die oberste Dienst- und Fachaufsichtsbehörde ist das TMBJS. Der/die direkte Dienstvorgesetzte ist für LAA und NQ der/die Schulleiter*in. Diese/r hat während des VD bzw. der NQ stets mit dem/r Seminarleiter*in das Benehmen herzustellen.