Kursplan Medienkunde der Klassen 5 bis 10
Die Regelungen der Medienkompetenzentwicklung von Schülern der Klassen 5 bis Klasse 10 (bzw. Klasse 11 in der Berufsfachschule) beinhaltet die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums zur Durchführung des Kurses Medienkunde an den Thüringer allgemein bildenden weiterführenden und berufsbildenden Schulen.
Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums zur Durchführung des Kurses Medienkunde an den Thüringer allgemein bildenden weiterführenden und berufsbildenden Schulen vom 08. Mai 2014
Die konsequente Umsetzung des integrativen Kurses Medienkunde in den Klassen 5 bis 7 für alle allgemein bildenden weiterführenden und berufsbildenden Schulen startete mit Beginn des Schuljahres 2002/2003.
Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird beginnend mit Klassenstufe 5 der Kurs Medienkunde im Umfang von mindestens 2 Jahreswochenstunden pro Doppelklassenstufe bis zur Klassenstufe 10 verbindlich unterrichtet.
Der Kurs Medienkunde ist in die Fächer zu integrieren und in der Lehr- und Lernplanung der Klassenstufen 5 bis 10 (Doppelklassenstufen) auszuweisen.
Das für einen begrenzten Zeitraum jeweilige Leitfach, in das der Kurs Medienkunde integriert ist, kann auf der Grundlage der schulinternen Lehr-und Lernplanung um eine flexible Stunde verstärkt werden.
Der Kursplan Medienkunde steht hier zum Download zur Verfügung und bildet die Grundlage für die verbindliche Planung der Doppelklassenstufe 5/6, 7/8 und 9/10. Der kompetenzorientierte Kursplan verbindet medienkundliche und informatische Inhalte.
Der Medienpass zum Kursplan Medienkunde wurde im Amtsblatt Nr. 7 des TMBWK vom 23.Juli 2010 auf der Seite 215 veröffentlicht und steht hier zum Download zur Verfügung.
Die folgenden Musterbeispiele können Sie beim Ausfüllen zu Hilfe nehmen:
Beim Erstellen der Medienpässe besteht die Möglichkeit, die Inhalte den Kompetenzbereichen zuzuordnen (Medienpass mit Zuordnung 1) oder einen Fließtext zur Darstellung der Inhalte zu nutzen (Medienpass mit Fließtext). Wurden aus einzelnen Lernbereichen keine Kompetenzen vermittelt, können diese Lernbereiche weggelassen werden oder frei bleiben (Medienpass mit Zuordnung 2).