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Suchtprävention

Suchtprävention

Suchtprävention ist immanenter Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Obwohl der Begriff „Sucht" wissenschaftlich überholt, da unscharf ist, verwendet man auch weiterhin Suchtprävention für jegliche Art der Vorbeugung und Gesundheitsförderung auf diesem Gebiet.
Von der Weltgesundheitsorganisation wurde 1968 „Sucht" durch „Abhängigkeit" ersetzt. Abhängigkeit ist eine mögliche Reaktion des menschlichen Organismus auf die chronische Zufuhr einer Droge, deren Entzug zu Unlust, Missbehagen und bestimmten Beschwerden führt und deren Wiedereinnahme diese Symptome beseitigt. (DHS)

Unter Suchtprävention versteht man das Prinzip, „die gesund erhaltenden Ressourcen zu stärken (Gesundheitsförderung) und die Risikofaktoren, die einen riskanten Substanzgebrauch begünstigen und die Gesundheit gefährden, zurückzudrängen (Prävention)" (Wienemann 2011).

In Deutschland stagniert der Suchtmittelkonsum auf einem hohen Niveau. So gibt es in vielen  Unternehmen Beschäftigte, die an einer Suchterkrankung leiden oder einen riskanten Konsum pflegen.
Führungskräfte aber auch Kolleginnen und Kollegen tragen eine betriebliche und gesellschaftliche Verantwortung: Sie sollen verhindern, dass der Betroffene sich selbst und dem Unternehmen schadet; ihn aber auch dabei unterstützen, sich von seiner Suchterkrankung oder Abhängigkeit zu befreien.
Der wichtigste Schritt im Unternehmen ist daher genau hin- und nicht wegzuschauen, wenn der Mitarbeiter oder die Kollegin sich auffällig verhält und sich verändert.

Betriebliche Suchtprävention ist eine wichtige Investition in die Gesundheit suchtgefährdeter und suchtkranker Beschäftigter                    

Der Konsum von Nikotin, Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen hat wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt, auch wenn die negativen Folgen oftmals unterschätzt werden. So belegen internationale Studien einen Zusammenhang zwischen den Konsumgewohnheiten und -mustern von Alkohol und der Abwesenheit vom Arbeitsplatz sowie Zusammenhänge zwischen riskantem Alkoholkonsum und dem Produktivitätsverlust durch Anwesenheit bei reduzierter Leistungsfähigkeit (Presenteeism).

Im Geschäftsbereich des TMBJS gilt die „Rahmendienstvereinbarung Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe". Die Umsetzung wird unterstützt durch ein System von Suchtbeauftragten und Suchtkrankenhelfern.

 

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