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Aktuell

Fortbildung am 19., 20., 21. und 26. März 2024

Die Präsentation zur Fortbildung finden Sie hier: Präsentation

Die FAQ zur Fortbildung finden Sie hier: FAQ

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Informationen zum Schulbudget 2024

Zum 26. Januar 2024 wurden aktualisiert:

  • Auswahlvermerk
  • Dokumentation Vorlage erweitertes Führungszeugnis
  • Durchführungsbestimmungen Schulbudget
  • FAQ-Liste
  • Beispielsammlung

Vertragslaufzeit:

Verträge sollen möglichst bis zum Ende des laufenden Schuljahres befristet werden.

Allgemeines:

Jede staatliche Schule erhält im Kalenderjahr ein Schulbudget in Höhe von 30 Euro je Schülerin bzw. Schüler. Grundlage der Berechnung ist die Schülerzahl nach der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorliegenden Schuljahresstatistik des vorangegangenen Schuljahres.

Wenn Sie mit den Zugangsdaten Ihrer Schule im Thüringer Schulportal angemeldet sind, sehen Sie den Ihrer Schule zugewiesenen Betrag auf dieser Seite im Bereich Schulbudget.

In der rechten Spalte dieser Seite stehen Ihnen alle notwendigen Dokumente und weitere Informationen zum Download zur Verfügung.

Das Schulbudget wird für die Finanzierung von außerunterrichtlichen Angeboten nach § 10 Abs. 4 Thüringer Schulgesetz, unterrichtsergänzenden Maßnahmen sowie von entlastenden, unterstützenden und gesundheitsfördernden Maßnahmen für Lehrerinnen, Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt.

Für jede Maßnahme ist ein Honorar- oder Projektvertrag zu schließen.

Die Verträge können nur mit Personen geschlossen werden, die nicht als Lehrkraft, Sonderpädagogische Fachkraft, Erzieherin, Erzieher oder sonstiges pädagogisches Personal in einem aktiven Dienstverhältnis mit dem Freistaat Thüringen stehen.

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Ansprechpartner

Hotline des Staatlichen Schulamtes Westthüringen

Das Team Schulbudget ist am
Montag, Mittwoch und Freitag von 07:00 bis 09:00 Uhr
und
Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr
telefonisch erreichbar:

 +49 361 573415-555

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