Umgang mit privaten digitalen Endgeräten. Rechtliche Rahmenbedingungen und pädagogische Umsetzung
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Digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches sind längst zu einem festen Bestandteil unserer Lebenswelt geworden und gehören auch für Kinder und Familien zum Alltag. Sie prägen Kommunikation und Freizeit, aber zunehmend auch das Lernen und die Gestaltung des Schulalltags. Diese Entwicklungen bieten einerseits Potenziale, indem sie neue Wege zu Wissensbeständen eröffnen oder individualisiertes Lernen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Andererseits zeigen wissenschaftliche Studien und zahlreiche Rückmeldungen aus der Thüringer Lehrer- und Elternschaft, welche Herausforderungen und Gefahren mit der Präsenz privater Endgeräte in der Schule einhergehen. Dazu gehören Gewaltvideos, extremistische Inhalte und Mobbing – verbreitet über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste.
In unseren Schulen geht es um das ungestörte gemeinsame Lernen, die bewusste Pausengestaltung im sozialen Miteinander sowie um Inhalts- und Interaktionsrisiken, die sich mit der unbegleiteten Mediennutzung ergeben. In Umsetzung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags gilt es deshalb, die private Nutzung digitaler Endgeräte während der Unterrichtszeit sowie in den Pausen deutlich zu unterscheiden von der didaktisch eingebetteten Nutzung und der pädagogisch angeleiteten Auseinandersetzung im Unterricht.
Im Thüringer Schulgesetz sind bereits Regelungen zur Verwendung digitaler Endgeräte enthalten:
soweit dies die Schule allgemein oder das pädagogische Personal im Einzelnen gestattet. |
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An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über Unterstützungsstrukturen in Thüringen zu Medienkompetenz und Medienbildung. Über untenstehende Links gelangen Sie zu den ausgewählten Inhalten.