Seminarporträt
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Letzte Änderung: 03.09.2019 19:18 Uhr
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Staatliches Studienseminar für Lehrerausbildung Gera - Lehramt an Gymnasien |
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"Im Allgemeinem Seminar werden insbesondere didaktisch-methodische
Kompetenz, erzieherische Kompetenz, Beratungs-, Kommunikations-,
Planungs- und Reflexionskompetenz einschließlich schul- und
dienstrechtlicher Kompetenz im Zusammenhang mit den praktischen
Erfahrungen des Lehramtsanwärters entwickelt."*
A3 Allgemeine Seminare, 8.15 Uhr – 11:15 Uhr (3h) A4 Allgemeine Seminare, 8.15 Uhr – 12:30 Uhr (4h) A5 Allgemeine Seminare, 8.15 Uhr – 13:30 Uhr (5h) A7 Allgemeine Seminare ganztägig, 8.15 Uhr – 15:30 Uhr (7h) AW Allgemeine Seminare - Wahlseminare (2h, 3h, 4h)
* §11 (3) ThürAZStPLVO vom 26. April 2016 (GVBI. 2016, 180) Die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) regelt alle Belange der Ausbildung. Sie ist sie auf den Internetseiten des Landesprüfungsamtes zu finden.
Das Beamtenverhältnis des LAA beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und endet i. R. nach 18 Monaten mit dem Tag der Aushändigung des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist auf Wunsch des LAA im Vorbereitungsdienst möglich. Über die rechtlichen Konsequenzen kann sich der LAA individuell informieren.
Das "Best of" bietet den LAA eine Plattform zur
Präsentation ihrer eigenen Best-Practise-Beispiele.
Ziele:
„ Die Bibliothek des Studienseminars verfügt über Fachliteratur, zahlreiche Fachzeitschriften sowie über eine Schulbuchsammlung.
Lehramtsanwärter
unterstehen der Dienstaufsicht des
Schulamtes und der Fachaufsicht des
Studienseminars. Entsprechend sind die Vorgesetzten der
jeweilige Schulleiter und Seminarleiter. Im Krankheitsfall oder bei anderen besonderen Anlässen sind immer beide Leitungen zu informieren.
Bei allen Schreiben an übergeordnete Dienststellen ist der Dienstweg einzuhalten. D.h. Briefe etc. werden über die Schulleitung / die Seminarleitung an die entsprechende Behörde geschickt. Ausgenommen ist der Schriftverkehr mit der Beihilfestelle, der Reisekostenstelle und der Thüringer Bezügestelle.
Rechtliche Grundlagen Das Formular „Antrag zur Ausbildung im Drittfach“ finden Sie unter Dokumente / Links. Informationen zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst finden sich auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft Jugend und Sport (TMBJS).
Die
Fachleiterinnen und Fachleiter beraten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Rahmen von Unterrichtsbesuchen und Beratungsgesprächen. Zudem führen
sie Fachseminare und Allgemeine Seminare durch und sind an der
Durchführung der benoteten Lehrproben und der Staatsprüfungen beteiligt.
Nach den Bestimmungen der KMK vom 06.12.2012 ergeben sich für die inhaltliche Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfung folgende 11 Handlungsfelder:
1. Bildung und Erziehung Begründung und Reflexion von Bildung und Erziehung in institutionellen Prozessen 2. Beruf und Rolle des Lehrers Lehrerprofessionalisierung, Berufsfeld als Lernaufgabe, Umgang mit berufsbezogenen Konflikt- und Entscheidungssituationen 3. Didaktik und Methodik Gestaltung von Unterricht und Lernumgebung 4. Lernen, Entwicklung und Sozialisation Lernprozesse von Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Schule 5. Leistungs- und Lernmotivation Motivationale Grundlagen der Leistungs- und Kompetenzentwicklung 6. Differenzierung, Integration und Förderung Heterogenität und Vielfalt als Bedingungen von Schule und Unterricht 7. Diagnostik, Beurteilung und Beratung Diagnose und Förderung individueller Lernprozesse, Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung 8. Kommunikation Kommunikation, Interaktion und Konfliktbewältigung als grundlegende Elemente der Lehr- und Erziehungstätigkeit 9. Medienbildung Umgang mit Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten 10. Schulentwicklung Struktur und Geschichte des Bildungssystems und Entwicklung der eigenen Schule 11. Bildungsforschung Ziele und Methoden der Bildungsforschung; Interpretation und Anwendung ihrer Ergebnisse Im Hospitationszirkel hospitieren die Lehramtsanwärter in einer kleinen Gruppe in einer Ausbildungsschule. Sie reflektieren Unterricht unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte nach festgelegtem Muster (Strukturiertes Kreisgespräch) aus.
Bei Krankheit des Lehramtsanwärters erfolgt zunächst die zeitnahe Information der Schule und der Seminarleitung des Studienseminars (in der Regel telefonisch).
Der Krankenschein ist im Original der Schule und in Kopie dem Studienseminar vorzulegen. Bei anstehenden Hospitationen der ausbildenden Fachleiter, Seminarveranstaltungen und Benoteteten Lehrproben sind alle beteiligten Fachleiter ebenfalls zu kontaktieren (E-Mail). Bei krankheistbedingter Verhinderung am Prüfungstag (erster Krankheitstag) bei der praktischen und mündlichen Prüfung verlangt das Landesprüfungsamt die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses, das der Prüfungsakte beizulegen ist. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter legen je Ausbildungsfach eine benotete Lehrprobe ab. Die Lehrproben werden
terminlich mit allen Beteiligten (LAA, Schulleiter, Fachleiter, Seminarleiter)
abgestimmt. Für jede Lehrprobe ist
ein schriftlicher Entwurf abzugeben. „An den Lehrproben nehmen der Seminarleiter oder sein ständiger Vertreter oder ein vom Seminarleiter bestimmter Fachleiter, der zuständige Fachleiter, der Leiter der Ausbildungsschule oder der Verantwortliche für Ausbildung sowie der fachbegleitende Lehrer oder ein vom Schulleiter bestimmter Fachlehrer teil. Lehramtsanwärter können bei den Lehrproben und den Besprechungen anwesend sein, soweit keine wichtigen Gründe entgegenstehen.“ (§ 13 Abs. 8 ThürAZStPLVO 2013)
Bei Wanderungen, Schullandheimaufenthalten u. a. Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes darf der Lehramtsanwärter nur als zweite Aufsichtsperson eingesetzt werden.
Nebentätigkeiten (z. B. Nachhilfeunterricht, Unterricht an der VHS, Sportverein) sind genehmigungspflichtig. Der Umfang darf vier Wochenstunden nicht übersteigen. Diese müssen außerhalb der Unterrichts- und Ausbildungszeiten liegen.
„Anträge auf Genehmigung zur Übernahme einer Nebentätigkeit“ müssen zunächst der Schulleitung Ihrer Ausbildungsschule zur Stellungnahme vorgelegt werden. Anschließend wird der Antrag der Seminarleitung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Seminarleitung leitet die Anträge dann zur abschließenden Stellungnahme an das Staatliche Schulamt weiter. Von dort erhalten Sie den Antrag zurück. Das Antragsformular finden sie auf den Internetseiten der Thüringer Schulämter. Jeder Lehramtsanwärter führt in seiner Ausbildungszeit
ein Portfolio und wird in der Portfolioarbeit begleitet.
Für
die Erstattung von Reisekosten gilt das Thüringer Reisekostengesetz.
Reisekostenanträge sind innerhalb von 3 Monaten abzurechnen. Es ist ein
Dienstreiseantrag beim Schulleiter zu stellen.
Es wird den LAA Zeit zur Verfügung gestellt, sich
mit einem Thema, das dem individuellen Lernbedarf entspricht,
auseinander zu setzen. Der Nachweis erfolgt über den Eintrag in der
Ausbildungsdokumentation
Das Thüringer Lehrerbildungsgesetz regelt die Lehrerbildung in Thüringen. Es beschreibt Ziele und Inhalte der Lehrerbildung in Thüringen, gibt Auskunft über die Phasen der Lehrerbildung und die Einrichtungen der Lehrerbildung sowie ihre Kooperation und beschreibt die Aufgaben der beteiligten Ausbildungseinrichtungen.
Urlaub wird in der unterrichtsfreien Zeit genommen. Über Regelungen zum Sonderurlaub in besonderen Fällen erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Schulamt. Beamten auf Widerruf stehen 27 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr zur Verfügung. Der VfA ist ein Lehrer der Ausbildungsschule, dem Koordinierungs-, Unterstützungs- und Ausbildungsaufgaben in allen drei Phasen der Lehrerbildung übertragen werden. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die allgemeine Einführung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Schulalltag der jeweiligen Ausbildungsschule, das Vertrautmachen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit den Teamstrukturen, den Formen der Kooperation sowie den materiell-technischen Bedingungen an der Ausbildungsschule, die Koordinierung und Steuerung der Zusammenarbeit zwischen der Ausbildungschule und dem Studienseminar, die Koordinierung und Steuerung von Hospitationen im Rahmen des Ausbildungsunterrichts sowie die Mitarbeit an der Gesamtbeurteilung des Lehramtsanwärters seitens der Ausbildungsschule vor der Prüfungsphase. Der VfA oder der Schulleiter nehmen an der benoteten Lehrprobe teil. Zur Staatsprüfung muss der Schulleiter oder der VfA oder dessen Stellvertreter zugegen sein.
Verbindlichkeiten in der Ausbildung am Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Gera(Diese Zusammenstellung bezieht sich nur auf die Ausbildung am Studienseminar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) 1. Pflichtbereich
" Durch die Zweite Staatsprüfung wird festgestellt, ob der Lehramtsanwärter nach ordnungsgemäßem Ableisten des Vorbereitungsdienstes die Befähigung für sein Lehramt erworben hat."*
Im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung ist eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung abzulegen. Die Bewertung erfolgt nach § 27 ThürAZStPLVO. Ausbildungsbegleitende Bewertungen (Vornote) und Ergebnisse der Prüfungsteile fließen in das Gesamtergebnis ein. „Dem jeweiligen Prüfungsausschuss für die praktische und mündliche Prüfung gehören an: 1. der Leiter des Landesprüfungsamts oder ein Vertreter des Ministeriums, eines Staatlichen Schulamts oder des Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, der über die Befähigung für ein Lehramt verfügt, oder der Seminarleiter eines Studienseminars oder dessen Stellvertreter als Vorsitzender, 2. die jeweils zuständigen Fachleiter und 3. der Leiter der Ausbildungsschule oder sein Stellvertreter oder der Verantwortliche für die Ausbildung.“ (§ 21 Abs. 2 ThürAZStPLVO 2013) Freistellung von Seminarveranstaltungen (AS/FS) während der Staatsprüfungen Modus 1: Im Zeitraum von 10 Tagen vor der praktischen Prüfung und 5 Tagen vor der mündlichen Prüfung ist allen LAA die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen freigestellt. Modus 2: Im Zeiraum von 5 Tagen vor den beiden kombinierten Prüfungen (praktisch/mündlich) ist allen LAA die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen freigestellt. Bitte beachten sie auch das Dokument "Hinweise zur zweiten Staatsprüfung" , dass sie im Bereich Dokumente und Links unter der Rubrik Praktische Prüfung finden |