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Frühkindliche Bildung

Frühkindliche Bildung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern ein wichtiges Anliegen. Der Freistaat Thüringen unterstützt dieses Anliegen durch ein flächendeckendes Betreuungsangebot sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Grundschulalter im Umfang von zehn Stunden (§ 2 ThürKitaG).

Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen familienergänzenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und ermöglichen Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. Grundlage für diese Arbeit ist der "Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre".

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