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Fachberatung

Fachberatung

Fortbildung der Fachberater gemäß § 15a ThürKitaG sowie der Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. § 19 Abs. 4 ThürKiaG

Die Fachberatung nimmt inzwischen bundesweit einen hohen Stellenwert im Rahmen der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege ein.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 20.01.2010 erfüllten die einbringenden Fraktionen der CDU und der SPD die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen und setzten die Ziele des Volksbegehrens "Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen" um. Mit dieser Gesetzesnovelle sollte u.a. auch eine Steigerung der Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen durch eine Ausweitung der Fachberatung ermöglicht werden (Thüringer Landtag, Drucksache 5/359 vom 20. Januar 2010).

Die Fachberatung wurde in einem separaten Leistungsparagraphen des ThürKitaG verankert. Die Finanzierung durch das Land wurde gesetzlich festgeschrieben. Parallel zu der Ausweitung der Fachberaterstellen wird nunmehr in die Qualität und Wirksamkeit von Fachberatung investiert.

Die Konzeption für die Fortbildung der Fachberater beschreibt deren Qualifizierungsbedarf vor dem Hintergrund der mit der Novellierung des ThürKitaG einhergehenden bildungspolitischen Anforderungen an Fachberatung und legt eine Planung von notwendigen Fortbildungsmaßnahmen für einen mittelfristigen Zeitraum bis 2014 vor.

Der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre und dessen Umsetzung in der (Fachberatungs-)Praxis steht insbesondere im Mittelpunkt der Veranstaltungen des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm), die der Weiterentwicklung der methodisch-didaktischen Kompetenzen der Fachberater dienen.