Während in der Folge „Buchstaben verkaufen – Teil 1“ erläutert wurde, welche Texte und welche Titel rechtlich geschützt sind, geht es nun um deren „Verkauf“ oder rechtlich gesprochen, um Verlags- und Autorenverträge. Besprochen wird welche Art von Verträgen es überhaupt gibt (z.B. NDAs, Letters of Intent, Optionsverträge und Verlagsverträge). Anschließend widmet sich der Podcast dem Thema der Nutzungsrechte. Denn anders als man vielleicht annehmen könnte, gibt es nicht das eine Urheberrecht am Werk, das man pauschal übertragen kann. Genau genommen ist es eine Vielzahl aller möglichen Rechte, die einfach, exklusiv, örtlich und zeitlich beschränkt sowie auf einzelne Nutzungsarten aufgeteilt (z.B. Print, E-Book, Hörbuch, etc.) übertragen werden können. Zum Abschluss geht es um Honorare, Aktualisierungspflichten und auch die Frage, welche Qualität ein Werk haben muss. Der Podcast ist zudem nicht nur für Autoren interessant, sondern für alle die mit Urheberrechten beruflich zu tun haben.
Inhalt 00:00:00 – Wann wird ein Vertrag geschlossen? Kann ein Vertrag „aus Versehen geschlossen werden“? 00:04:00 – Das Verlagsgesetz und die Verlagsverträge. Kann man Urheberrechte und Werktitel überhaupt ganz abtreten? Kann ein Verlag ein Buch gegen den Willen des Urhebers veröffentlichen? Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung (§ 42 UrhG) und Rückrufrecht wegen unterbliebener Veröffentlichung (§ 41 UrhG). 00:12:00 – Die Basics von NDAs (Non Disclosure Agreement), d.h. Vertraulichkeitsvereinbarungen und warum Verlage sie nicht gerne abschließen. 00:18:00 – Letter of intent 00:21:00 – Der Optionsvertrag 00:27:00 – Der Bestellvertrag 00:28:30 – Der Verlagsvertrag. Welche Funktion hat eine Präambel? Was überträgt man mit dem Verlagsvertrag? Was sind Nutzungsrechte und in welche Nutzungsarten lassen sie eingliedern? Wie schützt die Zweckübertragungsregel § 31 Abs. 5 UrhG? 00:34:00 – Was ist der Unterschied zwischen einfachen und ausschließlichen (exklusiven) Rechten. Was sind die Nutzungsarten und wie kann man sie bestimmen? 00:41:30 – Kann man einen Vertrag über noch unbekannte Nutzungsarten schließen (§ 31a UrhG)? 00:47:30 – Braucht man als Autor einen rechtlichen Berater? 00:53:00 – Beschaffenheit des Werkes und Zeitpunkt der Ablieferung. Kann man die Qualität eines Textes vorab festlegen? 00:55:50 – Rücktrittsrecht des Verlages und die Pflicht zur Rückzahlung von Vorschüssen. 01:01:50 – Zu Korrekturpflichten und dem Lektorat. 01:09:00 – Abrechnung, angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) und der „Bestsellerparagraph“, bzw. Fairnessausgleich im § 32a UrhG). Verramschung, Makulierung und Aktualisierungspflichten.
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der “Rechtsbelehrung” entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.