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Warum werden die Bildungsvergleiche durchgeführt?

In ThürSchulG §40b (5) heißt es:

Die Schule ist verpflichtet, an internationalen, nationalen oder landesweiten Lernstandserhebungen und Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen, die Zwecken der Schulentwicklung und Bildungsplanung dienen. Über die schulbezogene Rückmeldung ist in der Schulkonferenz zu beraten.

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Was können Bildungsvergleiche leisten?

Der Inhalt wird aktuell überarbeitet.

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Was können Bildungsvergleiche nicht leisten?

Der Inhalt wird aktuell überarbeitet.

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Was unterscheidet die Bildungsvergleiche von normalen Klassenarbeiten?

Der Inhalt wird aktuell überarbeitet.

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Kontakt

Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
Referat 1 4 | Empirische Forschung, Evaluation, Qualitätsmonitoring, nationale und internationale Bildungsvergleiche

  • Susann Ebert (Referatsleiterin)
     +49 361 57 3457 - 274
     +49 361 57 3457 - 125
  • Susan Lindenlaub (Referentin)
     +49 361 57 3457 - 296
     +49 361 57 3457 - 125
  • Maria Sonntag (Referentin)
     +49 361 57 3457 - 373
     +49 361 57 3457 - 125
  • Dr. Sebastian Pusch (Referent)
     +49 361 57 3457 - 353
     +49 361 57 3457 - 125