Themen der Folge: Mit ihrem Gast Dr. Ulf Buermeyer (Twitter, Netzpolitik, HRR-Strafrecht) erkläret das Podcast-Team, worauf Journalisten, Blogger und Whistleblower rechtlich achten müssen.
Adressaten:
Allgemeinbildende Schule,
Berufsbildende Schule,
Kinder- und Jugendbildung,
Erwachsenenbildung,
Lehrerfort-und-weiterbildung
Inhalt 00:02:40 – Vorstellung unseres Gastes Dr. Ulf Buermeyer 00:04:02 – Hintergründe zum Vorwurf des Landesverrates von Netzpolitik.org (§ 94 StGB). 00:18:20 – Was ist Whistleblowing (Beispiele) juristisch betrachtet und wo ist es geregelt? 00:29:00 – Die Pressefreiheit (Art. 5 Abs.1 S.2 GG), der Quellenschutz und warum berufsmäßige Journalisten bevorzugt werden (§ 53 Abs.1 Nr.5 StPO, § 353b Abs.3a StGB). 00:48:45 – Verdachtsberichterstattung, Disclaimer und das Laienprivileg. 00:56:00 – Aus Hacks und Straftaten gewonnene Informationen und der Entwurf eines „Anti-Whistleblowing-Paragaphen“ §202d StGB-E. 01:13:00 – Informantenschutz in den USA. 01:18:30 – Wie verhält man sich als Whistleblower am besten?
Serienbeschreibung "Rechtsbelehrung" ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke.
Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der "Rechtsbelehrung" entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können.
Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik und des Rechts zu erfahren.
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