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Schuleingangsphase in Thüringen

Schuleingangsphase in Thüringen

Entwicklung der Schuleingangsphase in Thüringen

In den 90iger Jahren wurde bundesweit und auch in Thüringen eine immer stärkere Tendenz zur Selektion deutlich. Die Heterogenität der Kinder hatte erheblich zugenommen. Mit der Grundschule kamen ca. 14 % aller Kinder in Thüringen nicht mehr zurecht und benötigten einen Sonderweg.
Da aber gerade der Beginn der Schullaufbahn von besonderer Bedeutung für die weitere Entwicklung der Kinder ist, wurde bundesweit nach Möglichkeiten gesucht, damit die Schule den veränderten Bedürfnissen der Kinder besser gerecht werden kann.
In Thüringen wurden über 10 Jahre in Schulversuchen und Projekten  gemeinsam mit Wissenschaftlern und im Austausch mit den anderen Bundesländern Erfahrungen zur Umgestaltung der Schuleingangsphase gesammelt und erprobt.

Pädagogische Zielstellungen der Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase in Thüringen verfolgt  10 pädagogische Kernziele:

1.    Kinder kommen schnell und gut in der Schule an
2.    Anknüpfen an die Vorerfahrungen der Kinder
3.    Flexible Lernzeiten ermöglichen
4.    Alle Kinder werden in die Grundschule aufgenommen
5.    Verbindung von Individualisierung  und gemeinschaftlichem Lernen
6.    Vielfallt der Kinder wird zur pädagogischen Ressource
7.    Förderung des absichtsvollen, selbstgesteuerten Lernens
8.    Zeit schaffen für individuelle Betreuung der Kinder
9.    Allen Kindern gute Leistungen und Erfolg ermöglichen
10.    Kindern und Eltern reichhaltigen Überblick über Leistungsentwicklung bieten

Gestaltung der Schuleingangsphase in Thüringen

Die erfolgreiche Umsetzung der Schuleingangsphase stellt in Thüringen eines der wichtigsten Entwicklungsziele im Bereich der Grundschule dar. In Thüringen umfasst  die Schuleingangsphase der Grundschule "die Klassenstufen 1 und 2, die eine inhaltliche Einheit bilden. Die reguläre Verweildauer von zwei Jahren kann dem Entwicklungsstand des Schülers entsprechend auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden. Die erste Versetzungsentscheidung in der Grundschule erfolgt in die Klassenstufe 3." (ThürSchulG §5)  Der Unterricht in der Schuleingangsphase kann vom Schulleiter fächerübergreifend, klassenübergreifend und klassenstufenübergreifend und eingerichtet werden. Je nach dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers entscheidet die Klassenkonferenz bis zum Ende des ersten Schulbesuchsjahres über eine Verkürzung und bis zum Ende des zweiten Schulbesuchsjahres über eine Verlängerung der Schulbesuchszeit in der Schuleingangsphase. Die Eltern sind vor der Entscheidung anzuhören und zu beraten. (vergl. ThürSchulO §45, §50)

Unterstützungssystem für die Entwicklung der Schuleingangsphase

Zur Unterstützung der Entwicklung der Schuleingangsphase in Thüringen steht den Pädagogen der Staatlichen Grundschulen ein das Unterstützungssystem an den Staatlichen Schulämtern und dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien zur Verfügung. Insbesondere die Fachberater für die Schuleingangsphase  können die Pädagogen und die Schulleiter der Grundschulen bei der Weiterentwicklung ihrer Schuleingangsphase begleiten und beraten.

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Externe Links

Externe Links

Entwicklungsweg der Schuleingangsphase

10 pädagogische Kernziele der Schuleingangsphase