Themen der Folge: Mit ihrem Gast Dr. Ansgar Koreng (Twitter) ergründen die Macher des Podcastes die Haftung für Hyperlinks und finden statt klarer Regeln viele Widersprüche in der Rechtsprechung.
Inhalt 00:01:55 – Vorstellung unseres Gastes und des Podcastthemas 00:09:30 – Technische und juristische Definition von Links 15:30:00 – Der BGH meint: Links sind gefährlich. 00:21:00 – Wann macht man sich verlinkte Inhalte zu eigen? 00:39:00 – Unterschiede zwischen Zueigenmachung und Störerhaftung 00:43:00 – Wirksamkeit von Linkdisclaimern 00:53:00 – Warum auch scheinbar klare BGH-Entscheidungen Verwirrung stiften können 01:09:00 – Zur Haftung ab Mitteilung der (potentiellen) Rechtswidrigkeit 01:14:00 – Und wie soll man sich nun als Nutzer verhalten? 01:17:00 – Overblocking und Chilling Effects 01:23:00 – Unterschiede beim Embedding 01:37:00 – Wirkung von Likes 01:39:00 – Wir resümieren: Es geht nicht um Technik, es geht nicht um das Recht, es ist vielmehr eine Frage der persönlichen Einstellung
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden.
Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der “Rechtsbelehrung” entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können.
Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von den weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.
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