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Mit der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die Bundesregierung wurde ein wichtiges Zeichen auch für die zukünftige Entwicklung der Thüringer Schulen gesetzt. In der amtlichen Übersetzung des Artikel 24 Abs. 1 BRK heißt es: „Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen …“ Dieser Aufgabe stellt sich das Thillm schon seit einigen Jahren erfolgreich. Im Mittelpunkt stehen dabei Angebote:
Veröffentlichungen des Thillm zu diesen Themen sind in der Mediothek zu finden.
Kompetenz- und Beratungszentren: ihr Auftrag für die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts in Thüringen
Das Miteinander von Förderzentren und den anderen Schulen mit dem gemeinsamen Unterricht im Blick kann zu einer Weiterentwicklung aller an dieser Kooperation beteiligten Partner führen. Kooperation bedeutet:
Kommunikation und Beziehungsgestaltung sind für die Interaktion der verschiedenen Pädagogen und ihre Zusammenarbeit im Team Teaching unerlässliche Faktoren. Auf der Basis einer umfangreichen Kind-Umfeld-Analyse ermittelt der Förderschullehren im GU den sonderpädagogischen Förderbedarf. Dieser bildet die Grundlage für die gemeinsamer Erstellung der individuellen Förderpläne. Der Förderpädagoge steht bei der Erreichung der jeweils individuellen Lernziele beratend zur Seite.
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Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien Heike Amlacher |
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