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Gemeinsamer Unterricht

Mit der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die Bundesregierung wurde ein wichtiges Zeichen auch für die zukünftige Entwicklung der Thüringer Schulen gesetzt. In der amtlichen Übersetzung des Artikel 24 Abs. 1 BRK heißt es: „Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen …“
Wichtig ist, dass man diese schrittweise Entwicklung mit Ernsthaftigkeit betreibt, nicht nur ein neues Etikett verwendet, sondern einen Prozess initiiert, der alle beteiligten Gruppen des gesellschaftlichen Lebens einschließt. Damit rückt der Gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf noch intensiver in den Focus der Öffentlichkeit. Integration von Menschen mit Behinderung ist nicht nur eine Aufgabe für die Schule, sie ist es aber, die den gesellschaftlichen Wandel von der Separation über die Integration zur Inklusion entscheidend gestaltet.
Die optimale Förderung jedes einzelnen Kindes, unabhängig davon, ob es sich um sonderpädagogischen Förderbedarf handelt oder ob nur ein vorübergehender Unterstützungsbedarf notwendig wird, ist die zentrale Aufgabe der Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogischen Fachkräfte. Voraussetzung für das Gelingen dieses Weges der Integration ist eine qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung nicht nur der Sonderpädagogen, sondern ebenso aller Pädagogen der Grund-, Regel- und Berufsschulen sowie der Gymnasien.

Dieser Aufgabe stellt sich das Thillm schon seit einigen Jahren erfolgreich. Im Mittelpunkt stehen dabei Angebote:

  • zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen,
  • der integrativen Didaktik,
  • der unterrichtsimmanenten Diagnostik,
  • der Förderdiagnostik, Förderplangestaltung
    und Gutachtenerstellung.

Veröffentlichungen des Thillm zu diesen Themen sind in der Mediothek zu finden.

Kompetenz- und Beratungszentren

Kompetenz- und Beratungszentren: ihr Auftrag für die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts in Thüringen

Mit dem Wegfall der institutionellen Bindung der sonderpädagogischen Förderung an die entsprechenden Förderzentren und dem Vorrang des gemeinsamen Unterrichts für Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Förderzentren (FÖZ) zu Kompetenz- und Beratungszentren (KBZ) verbunden. Sonderpädagogen unterstützen mit ihrer Professionalität die Klassen- und Fachlehrer der Grund-, Regel- und berufsbildenden Schulen sowie der Gymnasien im Team Teaching bzw. in enger Kooperation und tragen zur Entwicklung einer Pädagogik der Vielfalt bei.

Die Förderzentren als Kompetenz- und Beratungszentren stehen im Mittelpunkt dieser regionalen Netzwerke, bieten den Sonderpädagogen eine Plattform für den fachlichen Austausch und koordinieren ihren bedarfsgerechten Einsatz.

 

Das Miteinander von Förderzentren und den anderen Schulen mit dem gemeinsamen Unterricht im Blick kann zu einer Weiterentwicklung aller an dieser Kooperation beteiligten Partner führen. Kooperation bedeutet:

  • klare Absprachen,
  • Rollenklarheit der beteiligten Pädagogen,
  • Übernahme von Verantwortung durch alle Lehrpersonen,
  • Gleichberechtigung
  • sowie soziale und fachliche Kompetenz und Reflexionsfähigkeit.

Kommunikation und Beziehungsgestaltung sind für die Interaktion der verschiedenen Pädagogen und ihre Zusammenarbeit im Team Teaching unerlässliche Faktoren. Auf der Basis einer umfangreichen Kind-Umfeld-Analyse ermittelt der Förderschullehren im GU den sonderpädagogischen Förderbedarf. Dieser bildet  die Grundlage für die gemeinsamer Erstellung der individuellen Förderpläne. Der Förderpädagoge steht bei der Erreichung der jeweils individuellen Lernziele beratend zur Seite.

Die Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der „Praxisreihe der Landesfachberater für sonderpädagogische Förderung“ unterstützen diesen Prozess, indem sie sonderpädagogische Intentionen für den gemeinsamen Unterricht thematisieren und durch Teilnahme von Pädagogen aller Schularten den fachlichen Austausch ermöglichen.

Übersicht Landesfachberater sonderpädagogische Förderung (pdf)
Fortbildungsveranstaltungen 2012 (pdf)

 
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Materialien

Thillm-Reihe Materialien Nr. 144: Methodische Hinweise zur Sonderpädagogischen Förderung durch Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an Thüringer Schulen

Thillm-Reihe Materialien Nr. 145: Methodische Hinweise zur Förderung von Kindern mit basalen und elementaren Bildungsbedürfnissen

Ansprechpartner

Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
Heinrich-Heine-Allee 2-4
99438 Bad Berka

Heike Amlacher
Referentin               
E-Mail
036458/ 56 261

Regina Winzer   
Referentin               
E-Mail
036458/56 335

Antje Christina Knuth
Pädagogische Mitarbeiterin   
E-Mail
036458/ 56 259

Viola Sommer
Pädagogische Mitarbeiterin
E-Mail
036458/ 56 239