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Gymnasium - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Thüringer Gymnasien befinden sich in einem Prozess der Weiterentwicklung. Die Qualität des Unterrichts soll allen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung, eine fundierte Sprachenbildung und ein grundlegendes Verständnis naturwissenschaftlicher Arbeitsweisen vermitteln. Das Leben und Wirken in einer globalen Welt verlangt von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie von den Eltern einen sicheren Umgang mit Freiheit und Verantwortung für sich selbst und die Gesellschaft. Bei der Gestaltung der Veränderungsprozesse tragen die Lehrerinnen und Lehrer eine hohe Verantwortung. Die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers steht im Zentrum des pädagogischen Handelns.
Auch schulrechtlichen Grundlagen entwickeln und verändern sich. Diese Veränderungen werfen sowohl bei Lehrerinnen und Lehrern als auch bei Eltern und Jugendlichen Fragen zur praktischen Umsetzung auf.

Auf dieser Seite sollen Antworten und Anregungen gegeben werden, die von Schulpraktikern und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam erarbeitet wurden.

Diese FAQ (Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen) werden regelmäßig aktualisiert.
Stand: 10.Februar 2010


Klassenstufen 5 – 10

Allgemeines
1. Was sind Doppelklassenstufen?
2. Wie werden flexible Stunden genutzt?
3. Entfällt die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten auf den Zeugnissen der Klassenstufen 5 und 6?
4. Können Schülerinnen und Schüler der Regelschule weiterhin auf das Gymnasium wechseln?
5. Ich besuche die 9. Klasse und absolviere bald mein erstes Betriebspraktikum. Kann ich zur Vorbereitung und Begleitung den Berufswahlpass nutzen, den ich in der 7. Klasse bekommen habe, obwohl es jetzt einen neuen gibt?

Mensch-Natur-Technik
1. Warum wurde das Fach Mensch-Natur-Technik (MNT) eingeführt?
2. Welches Anliegen verfolgt das Fach Mensch-Natur-Technik?
3. Wer unterrichtet das Fach Mensch-Natur-Technik?

Fremdsprachen
1. Welche zwei Fremdsprachen lernen die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5?
2. Kann Französisch als erste Fremdsprache gewählt werden?
3. Wie viele Sprachen kann man am Gymnasium lernen?
4. Was sind „bilinguale Module“?

Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13

Belegungs- und Einbringungspflicht
1. Kann ein fakultativ belegtes Fach eingebracht werden?
2. Sind beim Ersetzen eines mündlichen Prüfungsfachs durch das Seminarfach alle Halbjahresergebnisse aus diesem Fach einzubringen?
3. Muss Kunsterziehung oder Musik belegt werden?
4. Welche Einbringungspflicht besteht für das Fach Sport?
5. Kann Kunsterziehung als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau eingerichtet werden?
6. Kann Darstellen und Gestalten im Band 11 mit 3 Wochenstunden unterrichtet werden?
7. Muss in einem 4-stündigen Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau die gleiche Stoffmenge bewältigt werden wie in einem 6-stündigen Leistungsfach?
8. Derzeit (SJ 2009/10; HJ 12/II) besuche ich die 12. Klasse eines Thüringer Gymnasiums und möchte/muss das Schuljahr wiederholen. Muss ich, da Änderungen in der Gymnasialen Oberstufe eingeführt wurden, wieder mit Kurs 11/I beginnen?

Fremdsprachen
1. Welches Niveau erreicht man bei der neu einsetzenden Fremdsprache?
2. Kann eine in der Klassenstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt werden?
3. Gibt es noch das Kleine Latinum?
4. Wie erreicht man das Latinum?
5. Müssen in der Qualifikationsphase (Klassenstufen 11 und 12) die erste und die zweite Fremdsprache belegt werden?
6. Müssen in der Qualifikationsphase des beruflichen Gymnasiums auch zwei Fremdsprachen belegt werden?
7. Ich besuche die 10. Klasse der Regelschule und möchte an ein Gymnasium wechseln. Leider hatte ich an der Regelschule noch keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache. Ist ein Übertritt möglich?
8. Ich bin nach der 10. Klasse der Regelschule ans Gymnasium gewechselt und habe erst hier begonnen eine zweite Fremdsprache zu lernen. Für meine beruflichen Ziele ist jedoch eine andere Fremdsprache wichtiger. Kann ich meine erste oder zweite Fremdsprache wechseln?

Bewertung / Zensierung
1. Gibt es eine Vorschrift zur Wichtung von Leistungen (Kursarbeiten, Leistungskontrollen, …)?
2. Warum gibt es keine einheitliche Vorgabe über die Anzahl der Leistungsnachweise und Bestimmungen zur Festlegung der Halbjahresnote?

Prüfungen

1. Kann ein Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau auch als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
2. Kann eine in der Klassenstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt werden?
3. Kann eine mündliche Prüfung in einem fakultativ belegten Fach abgelegt werden?
4. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Seminarfachleistung an die Stelle einer mündlichen Prüfung tritt?
5. Muss in einer fortgeführten Fremdsprache eine Prüfung abgelegt werden?
6. Kann Informatik als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
7. Kann durch eine mündliche Prüfung in Ethik oder Religionslehre das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld abgedeckt werden?
8. Kann Darstellen und Gestalten als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?



Antworten


Klassenstufen 5 – 10: Allgemeines

1. Was sind Doppelklassenstufen?
Darunter versteht man die in den Rahmenstundentafeln zusammengefassten Klassenstufen 5/6, 7/8 und 9/10.
Sie dienen der Individualisierung des Lernprozesses und ermöglichen es, das Lernen über zwei Schuljahre hinweg (auch klassen- oder jahrgangsübergreifend) zu planen. Die Schulen erhalten damit eine höhere Flexibilität in der Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse und ein höheres Maß an Eigenverantwortung. Die Lehrpläne beschreiben das Kompetenzniveau für die jeweiligen Fächer, das am Ende der jeweiligen Doppelklassenstufe erreicht sein muss. Im Abstand von zwei Jahren werden dann durch die Kompetenztests in den Klassenstufen 6 und 8 sowie durch die besondere Leistungsfeststellung am Ende der Klassenstufe 10 Lernstandsanalysen vorgenommen.


2. Wie werden flexible Stunden genutzt?
Die in allen Bereichen der Rahmenstundentafeln vorgesehenen flexiblen Stunden werden schulintern verbindlich geplant. Sie dienen der Individualisierung des Lernangebotes, z. B. durch Arbeit in Projekten oder persönliche Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler nach einem Schulwechsel oder längerer Krankheit. Eine Vielfalt der Organisationsformen ist in Abhängigkeit von den Zielen, Profilen und örtlichen Gegebenheiten der Schulen ausdrücklich gewünscht.
Für den Kernbereich, den naturwissenschaftlich-technischen, den gesellschaftswissenschaftlichen und den musisch-künstlerischen Bereich ist eine bestimmte Anzahl von flexiblen Stunden festgelegt, die innerhalb des jeweiligen Bereiches zu verwenden ist.


3. Entfällt die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten auf den Zeugnissen der Klassenstufen 5 und 6?

In den Klassenstufen 5 und 6 werden keine Noten in Mitarbeit und Verhalten erteilt. Nach § 60a der ThürSchulO erhalten die Schülerinnen und Schüler im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 5 eine schriftliche Einschätzung der Kompetenzentwicklung, die im Verlauf der Klassenstufe 6 fortgeschrieben wird.Die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten ist in die Zeugnisse der Klassenstufen 7-10 (außer in Abgangs- und Abschlusszeugnissen) aufzunehmen. Sie entfällt weiterhin in Klassenstufen, in denen Schülerinnen und Schüler auf Beschluss der Schulkonferenz schriftliche Einschätzungen zur Kompetenzentwicklung erhalten. (vgl. ThürSchulO § 60)


4. Können Schülerinnen und Schüler der Regelschule weiterhin auf das Gymnasium wechseln?
Ja, die Durchlässigkeit bleibt durch die gleichzeitige Weiterentwicklung der Regelschule gewahrt. Ein Wechsel ist nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 möglich. Nach Möglichkeit sollte dann das Wahlfach bzw. das Wahlpflichtfach 2. Fremdsprache belegt werden.


5. Ich besuche die 9. Klasse und absolviere bald mein erstes Betriebspraktikum. Kann ich zur Vorbereitung und Begleitung den Berufswahlpass nutzen, den ich in der 7. Klasse bekommen habe, obwohl es jetzt einen neuen gibt?
Der Thüringer Berufswahlpass wurde umfassend überarbeitet und erweitert. Es wird daher empfohlen - gerade für die Themenfelder Lernplanung, Praktikum und Übergang ins Studium - die Arbeitsblätter der aktuellen 6. Auflage zu nutzen. Ältere Auflagen, die Schüler der Klassenstufen 9 - 12 noch haben, sollten aktualisiert werden. Dazu kann der aktuelle Berufswahlpass unter der folgenden Adresse als Ganzes oder in einzelnen Kapiteln heruntergeladen werden. Berufswahlpass im Thüringer Schulportal

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Klassenstufen 5 – 10: Mensch-Natur-Technik (MNT)

1. Warum wurde das Fach Mensch-Natur-Technik (MNT) eingeführt?
Mensch-Natur-Technik soll zu einer nachhaltigeren naturwissenschaftlichen Bildung beitragen, das Interesse für naturwissenschaftliche Fragestellungen erhalten und vertiefen.
Es basiert auf dem Heimat- und Sachkundeunterricht der Grundschule. Es greift bereits erworbene Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, z. B. interdisziplinäres Betrachten, auf.
Im Fach MNT soll in den Klassenstufen 5 und 6 vernetztes Grundwissen aus den drei Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie altersgerecht vermittelt werden.
Die fachübergreifenden Betrachtungen in MNT werden im Fachunterricht der naturwissenschaftlichen Fächer in den folgenden Klassenstufen fortgesetzt.


2. Welches Anliegen verfolgt das Fach Mensch-Natur-Technik?
Das Fach bietet verstärkt Möglichkeiten für einen handlungsorientierten Unterricht, will Zusammenhänge zwischen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und ihren technischen Anwendungen darstellen sowie ein gesundheitsbewusstes Verhalten nachhaltig fördern.
Im Unterricht sollen sich die Schülerinnen und Schüler über das erworbene Fachwissen austauschen und dabei eigene Interessen und Erfahrungen einbringen und bewerten.


3. Wer unterrichtet das Fach Mensch-Natur-Technik?

In der Regel wird MNT von den Fachlehrerinnen und -lehrern für Biologie, Chemie und Physik unterrichtet. Seit dem Schuljahr 2008/2009 gibt es dazu ein spezielles Fortbildungsprogramm.

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Klassenstufen 5 – 10: Fremdsprachen

1. Welche zwei Fremdsprachen lernen die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5?

Entsprechend dem Thüringer Sprachenkonzept lernen die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in der Regel Englisch als Fortführung des in der Klassenstufe 3 begonnenen Fremdsprachenunterrichts und eine zweite Sprache, z. B. Französisch, Latein, Russisch.


2. Kann Französisch als erste Fremdsprache gewählt werden?
Wurde in der Grundschule mit der französischen Sprache begonnen, kann diese nach den Gegebenheiten der weiterführenden Schule fortgeführt werden.
Ist das nicht möglich, wechseln die Schüler zu Englisch als erster Fremdsprache. Dabei erfahren sie zum Ausgleich eine besondere individuelle Förderung durch die aufnehmende Schule.
An Gymnasien, die einen deutsch-französisch bilingualen Kurs anbieten, kann mit Französisch als erste Fremdsprache auch in Klassenstufe 5 begonnen werden.


3. Wie viele Sprachen kann man am Gymnasium lernen?

Vier: Ab Klassenstufen 5/6 zwei und je eine weitere (wahlweise) ab Klassenstufe 9 und 11.


4. Was sind „bilinguale Module“?

In einem zeitlich und inhaltlich begrenzten Abschnitt erfolgt der Unterricht in einem Fach („Sachfach“) oder auch fächerübergreifend zu Themen mehrerer Fächer vorwiegend in einer Fremdsprache als Arbeitssprache. Solche „bilingualen Module“ sind eine Form des Unterrichts, die sich durch ihre inhaltliche, methodische und organisatorische Flexibilität auszeichnet.
In den Klassenstufen 9 und 10 umfasst dieser Unterricht insgesamt mindestens 50 Jahreswochenstunden. Die verbindliche Einführung erfolgt ab dem Schuljahr 2013/14.
Bilinguale Module können auch in anderen Klassenstufen durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber liegt in der Verantwortung der Schule.

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Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13: Belegungs- und Einbringungspflicht

1. Kann ein fakultativ belegtes Fach eingebracht werden?
Ja.


2. Sind beim Ersetzen eines mündlichen Prüfungsfachs durch das Seminarfach alle Halbjahresergebnisse aus diesem Fach einzubringen?
Nein, aber mindestens zwei Halbjahresergebnisse sind, wie in allen belegten Pflichtfächern, einzubringen.


3. Muss Kunsterziehung oder Musik belegt werden?
Ja. Wenn jedoch an der Schule im 6. Band das Fach Darstellen und Gestalten angeboten werden kann, ist dieses alternativ belegbar.


4. Welche Einbringungspflicht besteht für das Fach Sport?
Mindestens zwei Halbjahresergebnisse sind einzubringen.


5. Kann Kunsterziehung als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau eingerichtet werden?
Ja, dazu muss der Schule eine Genehmigung des Thüringer Kultusministeriums vorliegen.


6. Kann Darstellen und Gestalten im Band 11 mit 3 Wochenstunden unterrichtet werden?
Ja, dazu muss der Schule eine Genehmigung des Thüringer Kultusministeriums vorliegen.
 

7. Muss in einem 4-stündigen Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau die gleiche Stoffmenge bewältigt werden wie in einem 6-stündigen Leistungsfach?
Nein. Es gelten die jeweiligen Ziele und inhaltlichen Orientierungen an Gymnasien bzw. die neuen Lehrpläne am beruflichen Gymnasium, die von 4-stündigem Unterricht ausgehen. Das Niveau orientiert sich an den Einheitlichen Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz. Sachinhalte wurden gekürzt.


8. Derzeit (SJ 2009/10; HJ 12/II) besuche ich die 12. Klasse eines Thüringer Gymnasiums und möchte/muss das Schuljahr wiederholen. Muss ich, da Änderungen in der Gymnasialen Oberstufe eingeführt wurden, wieder mit Kurs 11/I beginnen?

Nein. Man wiederholt immer nur ein Jahr.
Tritt eine Schülerin/ein Schüler aus der Klassenstufe 12 zurück, dann in die Klassenstufe 11. Da die Klassenstufe 11 (2009/10) der erste Jahrgang ist, der eine veränderte Qualifikationsphase durchläuft, ergeben sich Unterschiede zum neuen System. Weder die Grund- noch die Leistungskurse können 1:1 wiedergefunden werden.
Die Schule ist verpflichtet, für die Schülerin/den Schüler und mit ihr/ihm einen Plan zu erstellen, wie der Unterricht zu organisieren ist und die Leistungsnachweise zu erbringen sind. Dabei sind die "alten" - also die bisherigen - Oberstufenregelungen verbindlich.

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Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13: Fremdsprachen

1. Welches Niveau erreicht man bei der neu einsetzenden Fremdsprache?
Der Unterricht in einer modernen Fremdsprache (in Thüringen z. B. Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch), die in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe neu einsetzt, orientiert sich am Kompetenzniveau A2, punktuell B1, des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
(Siehe auch: http://fremdsprachen.ws.htwg-konstanz.de/news/ERR.htm )
In Latein werden Grundkenntnisse der Sprache erworben, die Voraussetzungen für den Erwerb des Latinums schaffen (besondere Prüfung, siehe Frage 4).


2. Kann eine in der Klassenstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt werden?

Nein, weder schriftlich noch mündlich, da sie in der Einführungsphase (Klassenstufe 10) nicht unterrichtet wurde.


3. Gibt es noch das Kleine Latinum?

Nein, es gibt nur noch das Latinum.
Als Übergangsregelung wird das Kleine Latinum Schülerinnen und Schüler bescheinigt, die im Schuljahr 2009/2010 die Klassenstufe 12 besuchen und in den Klassenstufen 7 bis 10 oder 9 bis 12 Latein belegt und mindestens mit der Note vier abgeschlossen haben.


4. Wie erreicht man das Latinum?
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Latinum zu erreichen:
1. Durch erfolgreiche Teilnahme am Pflichtunterricht,
   - wenn im Fach Latein als erste Fremdsprache in Klassenstufe 10 mindestens die Note
      vier erreicht wird oder
   - wenn das Fach Latein als zweite Fremdsprache in der Klassenstufe 12 mindestens mit
     der Note vier (5 Notenpunkte) abgeschlossen wird.
2. Durch Bestehen einer besonderen Prüfung.
Diese Prüfung kann abgelegt werden, wenn Latein als dritte Fremdsprache ab Klassenstufe 9 oder als neu einsetzende Fremdsprache ab Klassenstufe 11 gewählt wurde. (Siehe dazu:
www.thueringen.de/imperia/md/content/tkm/schulwesen/vorschriften/vvlatinum_2009.pdf)

5. Müssen in der Qualifikationsphase (Klassenstufen 11 und 12) die erste und die zweite Fremdsprache belegt werden?
Es müssen zwei Fremdsprachen belegt werden.
Eine Fremdsprache, die bereits im Zeitraum der Klassenstufen 5 bis 10 unterrichtet wurde, muss auf erhöhtem Anforderungsniveau fortgeführt werden (FFS). Das kann die erste, zweite oder gegebenenfalls auch die dritte Fremdsprache sein.
Eine weitere Fremdsprache muss auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt werden (fs). Hier ist eine der Fremdsprachen, die in den Klassenstufen 5 bis 10 gelernt wurden, oder eine neu einsetzende Fremdsprache möglich.

6. Müssen in der Qualifikationsphase des beruflichen Gymnasiums auch zwei Fremdsprachen belegt werden?
Nicht in jedem Fall.

  • Schülerinnen und Schüler, die in der Regelschule bis zur Klassenstufe 10 zwei Fremdsprachen belegt hatten, behalten diese in der Klassenstufe 11 bei und führen eine davon mit erhöhtem Anforderungsniveau (e. A.) fort. Die andere Fremdsprache können sie mit grundlegendem Anforderungsniveau (g. A.) fortführen, oder anstelle dieser Fremdsprache eine Naturwissenschaft wählen.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der Regelschule nur eine Fremdsprache belegt hatten, müssen die zweite Fremdsprache, die in der Klassenstufe 11 neu einsetzt, bis zum Ende der Klassenstufe 13 beibehalten.

7. Ich besuche die 10. Klasse der Regelschule und möchte an ein Gymnasium wechseln. Leider hatte ich an der Regelschule noch keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache. Ist ein Übertritt möglich?
Ja. Wenn in der Regelschule noch kein Unterricht oder kein durchgehender Unterricht in einer zweiten Fremdsprache stattgefunden hat, dann muss die erste Fremdsprache in der Oberstufe beibehalten und in der Qualifikationsphase als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau belegt werden. In Klasse 10 bzw. 11S muss eine zweite Fremdsprache gewählt und in der Qualifikationsphase als Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau fortgeführt werden. Die zweite Fremdsprache darf in keinem Halbjahr mit null Punkten abgeschlossen werden.
Am Gymnasium werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise individuell gefördert, um schnell Anschluss zu finden.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Gymnasium zu beraten, welche Fremdsprache(n) belegt und gefördert werden können und wie man sich persönlich auf den Übertritt vorbereiten kann.

8. Ich bin nach der 10. Klasse der Regelschule ans Gymnasium gewechselt und habe erst hier begonnen eine zweite Fremdsprache zu lernen. Für meine beruflichen Ziele ist jedoch eine andere Fremdsprache wichtiger. Kann ich meine erste oder zweite Fremdsprache wechseln?
Nein. Die erste Fremdsprache muss in der Qualifikationsphase mit erhöhtem Anforderungsniveau (Fächergruppe 3) und die neu begonnene zweite Fremdsprache muss mit grundlegendem Anforderungsniveau (Fächergruppe 9) fortgeführt werden. In der Qualifikationsphase kann bei entsprechender Fächerwahl noch eine dritte Fremdsprache als Pflichtfach (Fächergruppe 11) oder Wahlfach (Fächergruppe 13) erlernt werden.
Hier ist eine gründliche Beratung mit der Schule bezüglich der Angebote und Möglichkeiten notwendig.

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Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13: Bewertung/Zensierung

1. Gibt es eine Vorschrift zur Wichtung von Leistungen (Kursarbeiten, Leistungskontrollen, …)?

Nein.
Aussagen zur Leistungsbewertung in der Oberstufe sind in den "Durchführungsbestimmungen zur Thüringer Oberstufe am Gymnasium ...", VV vom 29. Juni 2009 in Punkt 6 zu finden.
http://www.thueringen.de/de/tkm/bildung/schulwesen/vorschriften/vv_oberstufe/content.html
Über Wichtungen sind keine Aussagen getroffen worden. Die Fachkonferenzen in den Schulen können über ein einheitliches Vorgehen Empfehlungen erarbeiten. (vgl. ThürSchulO § 40 Abs. 2 Nr. 3)
Neben den fachlichen und formalen Anforderungen einer Leistungserhebung ist den Schülerinnen und Schülern auch die Wichtung einzelner Noten/Leistungsnachweise vor der Erbringung der Leistung zu erläutern.


2. Warum gibt es keine einheitliche Vorgabe über die Anzahl der Leistungsnachweise und Bestimmungen zur Festlegung der Halbjahresnote?
Eine einheitlich vorgegebene Regelung führt nicht zu mehr Gerechtigkeit oder Vergleichbarkeit. Die von Fach zu Fach unterschiedliche Art der Leistungsnachweise (neben einer Kursarbeit in den Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau) soll Beachtung finden, die Anzahl der Noten kann unterschiedlich sein, die Bedeutsamkeit einer Arbeit oder eines Projekts oder einer Kurzkontrolle oder sonstiger Leistungen lassen sich nicht pauschal gegeneinander abwägen. Es soll in der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schule bleiben, wie die Halbjahresnote festgelegt wird - natürlich transparent und nachvollziehbar für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. (vgl. ThürSchulG § 48 Abs. 3)

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Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13: Prüfungen

1. Kann ein Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau auch als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
Ja.


2. Kann eine in der Klassenstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt werden?

Nein, weder schriftlich noch mündlich, da sie in der Einführungsphase (Klassenstufe 10) nicht unterrichtet wurde.


3. Kann eine mündliche Prüfung in einem fakultativ belegten Fach abgelegt werden?

Nein, aber es besteht folgende Möglichkeit.
Man kann das fakultativ belegte Fach (Wahlfach) gegen ein obligatorisches mit grundlegendem Anforderungsniveau tauschen, wenn man am Unterricht des fakultativ belegten Faches durchgängig teilgenommen hat und wenn die Regelungen zur Belegungs- und Einbringungspflicht nach dem Tausch eingehalten werden.
Soll das Wahlfach 4. oder 5. Prüfungsfach werden, dann muss der Fächertausch bis zum Termin der Meldung zur Abiturprüfung (2. Unterrichtstag nach Erhalt des Zeugnisses zum Kurshalbjahr 12/1 bzw. 13/1) erfolgen.


4. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Seminarfachleistung an die Stelle einer mündlichen Prüfung tritt?
Von den verbleibenden Prüfungsfächern muss mindestens je ein Fach aus jedem der drei Aufgabenfelder gewählt werden und zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik müssen Prüfungsfach sein.
Die Seminarfachnote ist die Prüfungsnote. Es ist zu beachten, dass bei drei der fünf Noten im Prüfungsbereich mindestens je fünf Punkte erreicht werden müssen (§ 91 ThürSchulO).
Für das Seminarfach als „Prüfungsfach" werden keine Halbjahresergebnisse eingebracht. Daher besteht bei der Auswahl der einzubringenden 40 Halbjahresergebnisse mehr Spielraum (§ 89 ThürSchulO). Aber auch hier sind Mindestanforderungen zu beachten: höchstens acht Halbjahresergebnisse mit weniger als fünf Punkten und kein Ergebnis darf null Punkte aufweisen (§ 90 ThürSchulO).


5. Muss in einer fortgeführten Fremdsprache eine Prüfung abgelegt werden?
Nein. Unter den Prüfungsfächern insgesamt müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein.


6. Kann Informatik als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
Ja, wenn Informatik bereits seit der Einführungsphase belegt wurde oder wenn Informatik nach Eintritt in die Qualifikationsphase mit drei Wochenstunden unterrichtet wurde.


7. Kann durch eine mündliche Prüfung in Ethik oder Religionslehre das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld abgedeckt werden?
Ja.


8. Kann Darstellen und Gestalten als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
Ja, wenn es an der Schule bereits in der Einführungsphase unterrichtet wurde.

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