Je nach Bildungsgang wird der Unterricht in der Fremdsprache Englisch an Thüringer Berufsbildenden Schulen als separates Unterrichtsfach im Pflicht-, Wahlpflicht- oder fakultativen Bereich bzw. im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung als Lernfeld „Kommunikation in einer Fremdsprache“ realisiert.
In Vollzeitschulformen wird Englisch als Pflichtfach angeboten. Dafür gelten folgende Regelungen:
In Ausbildungsberufen nach BBiG/HWO sind die im Lernfeld „Kommunikation in einer Fremdsprache“ zu vermittelnden Kompetenzen im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung in der Regel in Thüringer Handreichungen zur Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans bzw. in einem Lehrplan für den jeweiligen Ausbildungsberuf festgeschrieben. Für gewerblich-technische Berufe befindet sich zurzeit ein Lehrplan für das Fach Englisch in Erarbeitung. Auszubildenden in der dualen Ausbildung steht über schulische Abschlussprüfungen hinaus die Möglichkeit offen, das zusätzliche Angebot der Zertifizierung berufs- bzw. fachrichtungs- relevanter Fremdsprachenkompetenzen im Rahmen des KMK-Fremdsprachenzertifikats in der beruflichen Bildung wahrzunehmen. Auf der Grundlage der KMK-Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.11.1998 in der Fassung vom 27.06.2008) werden in Thüringen jedes Jahr Zertifikatsprüfungen für eine Vielzahl von Berufsgruppen angeboten.