|
|
Einschätzungen zur Kompetenzentwicklung HINWEIS: Schulen, in denen Gespräche mit Eltern und Schülern zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon geführt wurden, müssen die Einschätzung zur Kompetenzentwicklung unter Beachtung der Regelung der Bekanntmachung vom 21.April 2010 nicht wiederholen, da sie entsprechend der Regelungen in § 60 a der Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule unter Verwendung des zu diesem Zeitpunkt verbindlichen Bogens „Einschätzung zur Kompetenzentwicklung“ gehandelt haben.
Vorwort Seit dem Schuljahr 1999/2000 werden Thüringer Schüler nach einer neuen Generation von Lehrplänen, den Thüringer Lehrplänen, unterrichtet. Mit diesen Lehrplänen sind alle Fächer und somit der gesamte Unterricht der Grundschule, der Regelschule, der Förderschule, der Gesamtschule und des Gymnasiums auf die Entwicklung von Lernkompetenz verpflichtet. Damit gehen auch ein verändertes Leistungsverständnis sowie veränderte Formen der Leistungsermittlung und -beurteilung einher. Die Umsetzung dieses Lehrplankonzepts in den Schulen Thüringens ist Herausforderung und Chance für die Weiterentwicklung von Unterricht und Schule. Ein Unterricht, der bei den Schülern Lernkompetenz entwickeln will, erfordert eine darauf ausgerichtete didaktisch-methodische Gestaltung mit Arbeits- und Lernformen für die selbstständige Einzel- und Gruppenarbeit und adäquate und aussagekräftige Formen der Beobachtung und Bewertung der einzelnen Kompetenzbereiche mit Hilfe von Handlungsmerkmalen. Dabei soll die Notenbewertung der fachlichen Leistungen ergänzt werden durch Einschätzung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz wie Sorgfalt, Genauigkeit, methodisches Vorgehen, Übertragen und Problemlösen, Lernbereitschaft, Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, Fleiß, Initiative, Selbstreflexion, Arbeitsverhalten in der Gruppe, Rücksichtnahme, soziales Verhalten, Hilfsbereitschaft sowie positives Einwirken auf andere. Das novellierte Schulgesetz vom 3. Dezember 2002 trägt dem in § 48 (4) Rechnung mit der besonderen Zielsetzung der Schullaufbahnberatung in den Klassenstufen 3, 4 und 6 "ergänzend zum Zeugnis". Der § 60 a der Thüringer Schulordnung vom 27. Februar 2003 zu "Einschätzungen der persönlichen, fachlichen und sozialen Kompetenzentwickung des Schülers" greift dies auf. Für diese Ergänzung wurde ein Beobachtungs- und Beratungsbogen mit dem Titel "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" durch eine im Thüringer Kultusministerium eingerichtete "Steuergruppe Leistungsbewertung" entwickelt. Dieser Bogen hat die Aufgabe, nicht nur dem Fachlehrer sondern auch der Klassenkonferenz sowie Schülern und ihren Erziehungsberechtigten als Grundlage der Beratung zur Kompetenzentwicklung zu dienen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung nach der zweijährigen Erprobung zeigen, dass Schüler, Eltern und Lehrer in ihrer Mehrheit die Einführung eines Beobachtungs- und Beratungsbogens begrüßen. Sie zeigen auch, dass die "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" entwicklungsfähig ist und in eine Bewertungskultur überführt werden kann, die die Schüler stärker in den Prozess der Einschätzungen einbindet. Gleichzeitig wird deutlich, dass ein solcher Bogen nicht nur ein Instrument der Kompetenzentwicklung ist, sondern ein Projekt zur Schulentwicklung darstellt, da die Weiterentwicklung von Kontrolle und Bewertung schulischer Leistung eine große Chance beinhaltet, über die Fachgrenze hinaus in Kooperation und Absprache mit Kollegen aller Fachschaften optimale Bedingungen für die Entwicklung von Lernkompetenz eines jeden Schülers zu schaffen sowie Leistungskontrolle und -bewertung abgestimmt und transparent vorzunehmen. Dr. Michael Krapp 1. Der Einschätzungsbogen zur Kompetenzentwicklung - ein Instrument der Beratung und Kompetenzförderung 1.1 Der Zusammenhang zu den Thüringer Lehrplänen Das in Thüringen erarbeitete und erprobte pädagogische Konzept "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" hängt unmittelbar zusammen mit den zum Schuljahr 1999/2000 in Kraft gesetzten Lehrplänen für die Fächer der Grundschule, der Regelschule und des Gymnasiums sowie der zum Schuljahr 2001/2002 in Kraft gesetzten Thüringer Lehrpläne für die Förderschule mit dem Bildungsgang zur Lernförderung. Auf der Basis dieser Lehrpläne soll ein Unterricht initiiert werden, in dem Schülerinnen und Schüler
Im Mittelpunkt des Unterrichts steht also das Lernen. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass mit diesen Lehrplänen nicht nur fachlich-inhaltliches Lernen, sondern gleichermaßen methodisch-strategisches, sozial-kommunikatives, selbsterfahrenes und selbstbeurteilendes Lernen angestrebt wird. Diese Zielsicht führt zu einem erweiterten Lernbegriff und erfordert aus Lehrplansicht ein Modell, mit dessen Hilfe das Lernen in jedem Fach in dem oben dargelegten Verständnis beschrieben werden kann. 1.2 Der Zusammenhang zur Leistungsbewertung Über geeignete Verfahren und Maßstäbe der Leistungsbewertung gehen die Meinungen stark auseinander und gipfeln in der Gegenüberstellung von Notenzeugnissen (mit Ziffernoten und weiteren Hinweisen/Anmerkungen auf wenigen Zeilen, meist ohne Bezugnahme zu den Ziffern) und Lernberichten. Wo steht Thüringen in dieser Diskussion? 1.3 Einschätzung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen Mit Hilfe des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" (Anlage) sollen die eingeschränkte Aussagekraft der bisherigen Zeugnisse erweitert und Schülern und Eltern - ausgehend von den neuen Lehrplänen - mehr Informationen zum Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers gegeben werden und zwar in längerfristigen Lernprozessen (ein Schulhalbjahr) und bezogen auf das Lernen im gesamten Fächerkanon. 2 Zu Form und Funktion des Bogens "Einschätzung der Kompetenzentwicklung" 2.1 Zur Entwicklungsgeschichte In der Gestaltung und im Einsatz von Bögen zur Einschätzung überfachlicher Kompetenzentwicklung haben Schweizer Schulen (z. B. in Basel-Stadt und in Bern) schon seit einem Jahrzehnt Erfahrungen gesammelt. Diesen Bögen liegt - wie den Thüringer Lehrplänen - ein erweiterter Lern- und damit verbunden auch ein veränderter Leistungsbegriff zugrunde. Danach soll schulische Leistung zum Handeln in verschiedenen gesellschaftlichen Feldern befähigen, insbesondere zum verantwortungsbewussten Handeln als Bürger, zur Selbstbestimmung in der persönlichen Lebensführung und zur Ausbildungsfähigkeit im wirtschaftlichen Beschäftigungssystem bzw. zur Studierfähigkeit. Schon dieser kurze Hinweis macht deutlich, dass Einschätzungen differenzierter, als dies mit Zensuren möglich ist, über die verschiedenen Dimensionen der Kompetenzentwicklung bei Schülern informieren. 2.2 Formulierung von überfachlichen Lernkompetenzelementen auf einer mittleren Abstraktionsebene Das Thüringer Kompetenzmodell ist noch zu abstrakt, um ihm konkrete überfachliche Lernleistungen von Schülern zuordnen zu können. Deshalb sind in dem Bogen zur Einschätzung die angeführten Kompetenzelemente auf einer mittleren Abstraktionsebene formuliert. Sie sind einerseits auf das Lehrplanmodell der vier Kompetenzbereiche zurückführbar, spiegeln andererseits aber auch einen großen Ausschnitt des Spektrums moderner Schlüsselkompetenzen wider. Die Einschätzung von Kompetenzen ist ein komplexes und manchmal auch schwieriges Geschäft, weil man Kompetenzen nicht beobachten, sondern nur aufgrund von Handlungsmerkmalen erschließen kann. Handlungsmerkmale verweisen auf Kompetenzelemente, Kompetenzelemente verweisen auf unterschiedliche Kompetenzbereiche, die Kompetenzbereiche verweisen schließlich auf die allgemeine Lernkompetenz. Verweisungen dieser Art haben die Struktur von Interpretationen, nicht von stringenten Ursachenbeschreibungen. Wir erörtern die Kompetenzelemente und die ihnen zugeordneten Handlungsmerkmale im Folgenden in der Reihenfolge, in der sie im Einschätzungsbogen aufgeführt sind. Dabei ist uns wichtig hervorzuheben, dass der Bogen ein Instrument ist, das helfen soll, den Zusammenhang von Handlungsmerkmalen und den Kompetenzelementen herzustellen. 2.3 Die sechs Kompetenzelemente des Thüringer Bogens am Beispiel des Bogens für die Klassenstufen 3 - 6 Verstehen und Problemlösen Dafür, dass dies nicht der Fall ist, sprechen zwei Gründe: Methodisches Vorgehen 1. Es müssen bei den Lernenden nicht alle Handlungsmerkmale einer Kompetenz in ihrer ganzen Breite ausgebildet sein, um ihnen bei der Einschätzung deutliche Fortschritte oder ein Gelingen attestieren zu können. Die Handlungsmerkmale sind Beispiele und sollten in ihrer qualitativen Ausprägung und nicht in ihrer quantitativen Vollständigkeit eingeschätzt werden. Sorgfalt Das Kompetenzelement Sorgfalt repräsentiert eine klassische Arbeitstugend. Es soll jedoch nicht nur den angemessenen Umgang mit Sachen bezeichnen (d.h. die Fähigkeit zur Ordnung), sondern auch den verlässlichen Umgang mit Menschen. Präsentation Bei diesem Kompetenzelement handelt es sich im weiteren Sinn um kommunikative, im engeren Sinn um didaktische Fähigkeiten. Die Präsentation als Kompetenzelement ist besonders wichtig, weil ein moderner Lernbegriff nicht nur den Akzent auf Fähigkeiten zur Aneignung, sondern auch auf Fähigkeiten zur Vermittlung legt. Eine Einschätzung dieses Kompetenzelements macht es allerdings notwendig, dass Präsentationen von Lernergebnissen auch Bestandteile des Unterrichts sind. Zusammenarbeit Zusammenarbeit bezeichnet den Kernbereich sozialer Kompetenz. Dazu gehören Kooperation, Zuhören, Verantwortungsübernahme und Konfliktbewältigung. Selbstreflexion Selbstreflexion als Kompetenzelement ist anspruchsvoll - sowohl in dem, was es in der Sache bezeichnet, als auch in dem, was es von den Lehrenden bei der Beobachtung verlangt. Formulieren Schüler eigene Standpunkte und können sie die Standpunkte anderer in ihre Argumentationen aufnehmen? Haben sie zu sich selbst Distanz? Auch bei der Einschätzung dieses Elements kommt es darauf an, dass der Unterricht Situationen bereitstellt, in denen die Fähigkeit zur Selbstkompetenz ent wickelt werden kann. Das können Gruppengespräche oder Schüler-Lehrer-Gespräche sein, aber auch jene Klassengespräche, die man "Unterricht über Unterricht" nennt. 2.4 Die Einschätzungsskala Du machst das prima. Die Einschätzungen der überfachlichen Kompetenzentwicklung sollen im Feld "Hinweise" verbal erläutert und ergänzt werden. Dabei können Lehrende Einschätzungsdifferenzen festhalten, vor allem aber diagnostische und lernförderliche Aspekte der Beurteilung individuelle formulieren. Im Zusammenspiel von Einschätzungen zu Kompetenzelementen sowie Handlungsmerkmalen und Hinweisen soll ein möglichst umfassendes Bild der Lernentwicklung entstehen. Damit soll zugleich eine Rückmel-dung gegeben werden, die dem Kind gerecht wird und von ihm sowie seinen Erziehungsberechtigte als angemessen wahrgenommen wird. Der diagnostische Gehalt dieser Gesamtrückmeldung bewegt sich zwischen den Polen pädagogisch-individueller Ermutigung und diagnostischer Differenziertheit. Dies schließt auch ein, dass neben besonderen Stärken die für die weitere Lernentwicklung bedeutsamen Schwächen als Entwicklungsaufgabe beschrieben werden müssen. Beim Verfassen dieser Texte sollten eine Reihe von Aspekten zur Lernentwicklung bedacht werden, die selbstverständlich mit Blick auf das Kind eine je individuelle Gewichtung erhalten. Sie müssen daher nicht vollständig abgearbeitet werden, sondern sollen - als Leitfragen formuliert- den Inhalt der Hinweise präzisieren helfen. Sie können von Kollegien ausdrücklich fortgeschrieben werden und sind nicht als vorgegebenes Raster zu verstehen. 2.6 Das Feld "Vereinbarungen zur Kompetenzentwicklung" Das letzte Feld für "Vereinbarungen zur Kompetenzentwicklung" auf der Rückseite des Bogens soll die Ergebnisse der Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche nach dem 1. Schulhalbjahr im Sinne von Zielvereinbarungen in Stichworten festhalten und auf die Kompetenzelemente bzw. die Handlungsmerkmale sich beziehen. Diese Zielvereinbarungen müssen sehr realistisch getroffen werden, d. h. die Kinder und Jugendlichen müssen sie in einem vorgegebenen Zeitrahmen erfüllen können. Dieser Zeitrahmen sollte als Bestandteil der Vereinbarungen festgehalten werden. 2.7 Der Bogen als Beratungsinstrument zur Schullaufbahnberatung Der Bogen ist in seiner vorliegenden Form kein Beurteilungs-, sondern ein Beratungsinstrument, das Schüler als Hilfe zur Kompetenzentwicklung begreifen sollen. Deshalb sollten Kinder und Jugendliche sowie ihre Erziehungsberechtigten die Gelegenheit haben, zu den Einschätzungen der Lehrenden Stellung zu nehmen. Die Gespräche, die im Anschluss an die Einschätzungen besonders mit den schulisch nicht so erfolgreichen Schülern und ihren Erziehungsberechtigten geführt werden, sollten durch ein Signal des Hilfegebens Ermutigungen und nicht Entmutigungen verstärken. Die Beratungsfunktion des Bogens erhöht die Transparenz von schulischer Leistungsbewertung, erfordert aber auch eine Weiterentwicklung bisheriger Praxis der innerschulischen Kommunikation und Abstimmung in der Fachgruppe, zwischen Vertretern unterschiedlicher Fächer sowie im gesamten Kollegium. 2.8 Bogenvarianten zur Einschätzung Im ersten Jahr der Erprobung des Bogens wurde nur eine Variante für alle an der Erprobung beteiligten Schularten und Jahrgänge eingesetzt. Von den Schulen ist dieser Bogen unter zwei Aspekten kritisiert worden: 3 Zum Einsatz des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" in den Schulen Die neue Thüringer Schulordnung (§ 60 a) schreibt die schriftliche Einschätzung zur Kompetenzentwicklung in den Klassenstufen 3, 4 der Grundschule und Klassenstufe 6 der Regelschule und des Gymnasiums verbindlich vor. Dabei werden der erprobte Einschätzungsbogen zur Kompetenzentwicklung und das Zeugnis der Kinder deutlich voneinander unterschieden. Das Zeugnis dient der Beurteilung, der Einschätzungsbogen zur Kompetenzentwicklung dient der Schullaufbahnberatung und der Kompetenzförderung. Dies ist nach der neuen Thüringer Schulordnung wichtig, weil nach dem vierten und sechsten Schuljahr weitreichende Bildungsentscheidungen zu treffen sind, auf die sich Schüler, Eltern und Schule durch gemeinsame Formen der Beratung vorbereiten. Wegen seiner Beratungs- und Förderungsfunktion enthält der Einschätzungsbogen auch keine den Noten ähnlichen Einschätzungsskalen, sondern Diagnose- und Förderhinweise, die zu einer Zielvereinbarung zwischen Schule, Schüler und Erziehungsberechtigten führen. Die Einschätzungen kommen aufgrund eines förmlichen Beschlusses der Klassenkonferenz zusammen. Sie werden in der Regel vom Klassenlehrer vorbereitet und zur Beratung gestellt. Jeweils zum Schuljahresende erhalten die Schüler eine Fortschreibung dieser Einschätzungen mit konkreten Hinweisen zu den vereinbarten Zielen und weiteren Vorschlägen, die von den Schülern und deren Erziehungsberechtigten zur Kenntnis genommen werden. Auf Beschluss der Schulkonferenz können schriftliche Einschätzungen zur Kompetenzentwicklung für weitere Klassenstufen vorgesehen werden. Hierfür wurde der Bogen 2 für die Klassenstufen 7 - 10 entwickelt. Der Einsatz des Bogens sollte in schulinterne Entwicklungsschwerpunkte eingeordnet und aus dieser Sicht in den entsprechenden Gremien kommuniziert werden. Daher hat die Schulkonferenz über die weitere Einführung des Bogens an der jeweiligen Schule zu entscheiden. Die zweijährige Erprobung hat ergeben, dass es sinnvoll ist, die Einschätzung zum 1. Schulhalbjahr vorzunehmen. Damit bleibt einerseits für die Beratungsgespräche im zweiten Schulhalbjahr ausreichend Zeit. Andererseits erhält der Schüler die Chance, die getroffenen Vereinbarungen zur Kompetenzentwicklung umzusetzen. Der Schulleiter erfasst regelmäßig die Anzahl der Empfehlungen der Klassenkonferenzen sowie die daraufhin seitens der Erziehungsberechtigten wahrgenommenen Beratungsgespräche und berichtet darüber der Schulkonferenz. (siehe "Der Umgang mit dem Einschätzungsbogen im Ablauf eines Schuljahres in den Klassenstufen 3, 4 und 6", Anhang) 3.1 Die Startphase Die Gestaltung von pädagogischen Konferenzen stellt einen Kernbereich der Einführung des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" dar. Pädagogische Gesamtkonferenz zu Beginn eines Schuljahrs Diese Startkonferenz, an der alle Lehrerinnen und Lehrer teilnehmen, wird durchgeführt mit dem Ziel der Verständigung über:
Das Ziel der Pädagogischen Gesamtkonferenz ist die inhaltliche Abstimmung für die Anwendung des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung". Es ist notwendig, dass ein weitgehender Konsens unter den beteiligten Lehrern über den Einsatz des Bogens erzielt wird. Dies gilt auch für die Art und Weise, wie im laufenden Schulhalbjahr Beobachtungen des Lernverhaltens der Schüler durchgeführt werden. Ergänzende Informationsveranstaltungen für Schüler und Eltern Alle beteiligten Klassenlehrerinnen und -lehrer informieren in geeigneten Informationsveranstaltungen Schüler und Eltern über Sinn und Zweck des Bogens. Erfahrungen der zweijährigen Erprobung zeigen, dass die Akzeptanz der "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" wesentlich von der Art der Information durch die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen abhängt. 3.2 Pädagogische Klassenkonferenz im Dezember Gegenstand der Klassenkonferenzen ist die gemeinsame Einschätzung überfachlicher Kompetenzen und deren Dokumentation im Bogen zur Einschätzung der Kompetenzentwicklung für jeden Schüler. Die Hauptverantwortung in diesem Einschätzungsverfahren trägt der Klassenlehrer. Die Erprobung hat gezeigt, dass insbesondere in der Einführungsphase, in der die Schule über noch wenig Erfahrung in der Dokumentation und Abstimmung von Beobachtungsergebnissen verfügt, ein zusätzlicher Arbeitsaufwand einzuplanen ist. Variante 1 Variante 2 3.3 Beratungsgespräche Die "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" sieht vor, dass ab etwa 3 Wochen vor dem Zeugnisausgabetermin zunächst das Gespräch zwischen dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin und dem Schüler stattfindet, das der Erläuterung der Einschätzung durch die Klassenkonferenz dient. Nach der Zeugnisausgabe finden im Zeitraum von etwa 3 Wochen die Gespräche zwischen dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin, den Erziehungsberechtigten und dem Schüler/der Schülerin statt. Ziel dieser Gespräche ist es - bezogen auf die Kompetenzentwicklung - über die Stärken des Schülers zu informieren und gemeinsam nach Ursachen für Schwächen oder Defizite, aber auch nach Lösungswegen für deren mögliche Überwindung zu suchen. Die Durchführung eines Beratungsgesprächs und wesentliche Ergebnisse werden auf der letzten Seite des Bogens unter "Vereinbarungen zur Kompetenzentwicklung" festgehalten. (vgl. 2.6) Während das Original des Bogens nach Ablauf des Beratungsprozesses dem Schüler wieder ausgehändigt wird, verbleibt eine Kopie des Bogens in den Schülerakten (§ 136 Abs. 3 Satz 4 Thüringer Schulordnung vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Februar 2003/GVBL. S. 204). Dieses Verfahren gewährleistet auch, dass in späteren Einschätzungen und in der anschließenden Beratung ein Entwicklungsprozess nachvollzogen werden kann. 3. 4 Netzwerkbildung An den Staatlichen Schulämtern des Freistaats steht jeweils ein Referent für jede Schulart als Ansprechpartner für die "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" zur Verfügung. Die Schulartreferenten unterstützen die Schulen ihres Aufsichtsbereichs bei der Umsetzung der "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" und tragen Sorge für kollegiumsübergreifende Fortbildungen. Der Schulamtsleiter gibt dem Thüringer Kultusministerium einmal im Jahr einen Bericht über den Einsatz des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung", der insbesondere auf die Veränderungen der Bewertungskultur an den betroffenen Schulen eingeht. Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) veranstaltet einmal im Jahr eine Arbeitstagung, in der in geeigneter Weise die Erfahrungen der Schulen und vor allem der Staatlichen Schulämter ausgetauscht werden. Wichtige Weiterentwicklungen der "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" werden auf einer Internetplattform dokumentiert. 4 Ausblick zur Weiterentwicklung Zur Weiterentwicklung des eingeführten Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" im Sinne von Qualitätsentwicklung von Schule wird der Thüringer Kultusminister eine Expertengruppe einsetzen, deren Aufgabe darin besteht, über drei Jahre die Wirkung und Entwicklung des pädagogischen Konzepts "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" zu beobachten, zu analysieren und jährlich darüber zu berichten. Aufbauend auf den gegenwärtigen Befunden und der Weiterentwicklung des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" wird in dieser Zeit auch erprobt, mit welchem Schuljahr pädagogisch verantwortungsvoll Schüler in den Prozess der Einschätzung eingebunden werden können. Dazu sollen die bisher bereits vorliegenden Erfahrungen einiger Schulen im abgeschlossenen zweijährigen Projekt "Einschätzungen zum Lernprozess" mit Selbsteinschätzungen genutzt werden. Selbsteinschätzungen lassen sich mit einem Portfolio verbinden. Im Portfolio schätzt der Schüler nicht nur sein Arbeits- und Sozialverhalten ein, sondern hat auch die Möglichkeit vermittels konkreter Hinweise und Belege aufzuzeigen, in welchen Lernsituationen (innerhalb und außerhalb der Schule) er besondere Kompetenzen erworben hat. Die Expertengruppe prüft gemeinsam mit den Schulen, ob ein solches Portfolio ein sinnvolles Selbsteinschätzungsinstrument insbesondere für die gymnasiale Oberstufe, gegebenenfalls auch für entsprechende Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen sein kann. Da weitere Portfolios (z. B. in den Bereichen Fremdsprachen und Berufswahl) in Erprobung sind und künftig an vielen Schulen thüringenweit eingeführt werden sollen, sind gezielte Absprachen erforderlich. |
|
Materialien zur Kompetenzentwicklung
----------------------------------------------------
|
||||||||