Schulversuch „Zweite vorgezogene Pflichtfremdsprache ab Klassenstufe 5 am Gymnasium und der Gesamtschule“, „Drei Pflichtfremdsprachen am Gymnasium bis Klassenstufe 10“ und „Zwei Pflichtfremdsprachen an der Regelschule“
Ziel des Schulversuchs ist es, den Schülern Möglichkeiten zu eröffnen, zu der in der Grundschule erlernten Fremdsprache eine weitere Sprache frühzeitig zu erlernen und die erworbenen Sprachkenntnisse neben dem Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch weiter pflegen zu können.
Das Erlernen von zwei Pflichtfremdsprachen ab Klassenstufe 5 soll in einem sprachen- und fächerübergreifenden Ansatz erprobt werden.
Dazu werden ab Klassenstufe 5 zwei Fremdsprachen unterrichtet, die weitere Fremdsprache mit mindestens zwei Wochenstunden.
Insbesondere in den Sprachen sollen veränderte Lern- und Arbeitsformen im Bereich des fächer- und auch klassenübergreifenden Unterrichts erprobt werden.