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Politische Bildung und Demokratieerziehung zielen auf Kompetenzentwicklung mit dem Ziel, dem Individuum zu ermöglichen, soziale Prozesse als handelndes Subjekt bewusst, zielstrebig und kompetent mitzugestalten, eigenverantwortlich politisch zu handeln. Zitat: Die Hauptaufgabe eines Erziehungssystems in jeder Demokratie besteht darin, dass Schülerinnen und Schüler ihre Rollen als Staatsbürger wahrnehmen können. Das Wissen und die demokratischen Gewohnheiten, die wir für unsere Schülerinnen und Schüler heute bereit halten, werden darüber bestimmen, ob wir als Demokratie erfolgreich sein werden oder versagen, wenn diese Schülerinnen und Schüler beginnen, unsere Zukunft zu planen... Das, was wir tun, sagt mehr aus, als das, was wir sagen. Wie können wir Schülerinnen und Schüler darauf vorbereiten, unterschiedliche Meinungen wahrzunehmen, zu respektieren und zu bewerten, wenn wir auf Unterrichtsmethoden vertrauen, in denen der Lehrer am meisten redet? Wenn die Schüler-Schüler- Interaktion nur gelegentlich und als Ausnahme erfolgt, können wir nicht darauf hoffen, eine Schülergeneration zu erschaffen, die auf Demokratie vorbereitet ist. Wie können wir Schülerinnen und Schüler vorbereiten, zu Entscheidungen zu gelangen, die auf den Bedürfnissen aller basieren, wenn wir Unterrichtsmethoden benutzen, bei denen der Lehrer alleine entscheidet, was und wie gelernt wird, wie bewertet wird und welche Regeln für das Verhalten in der Klasse gelten? ... Merkmale einer demokratischen Denk-Umgebung im Unterricht (OECD)
Zitat Ende Demokratiepädagogik kann und soll dazu beitragen, den Unterricht so weiter zu entwickeln, dass Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum eigenverantwortlichen und kompetenten demokratischen Handeln Begleitung und Unterstützung finden. Hier können einfließen:
Hinweise: Neben dem Fachunterricht sollen hier auch offene Unterrichtsformen, Projektarbeit, thematisch orientierte Klassenfahrten usw. betrachtet werden. Es sollte künftig auch für den Bereich der politischen Bildung und der Demokratieerziehung gelten, dass jede Schülerin und jeder Schüler auf der Basis der individuellen Handlungsvoraussetzungen entsprechend auch individuell zu fördern ist.
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Förderung von außerunterrichtlichen und unterrichtsbegleitenden Maßnahmen |
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